Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Meine Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werde ich den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meine Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit meinem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von mir gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. Ich bin zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei unvorhergesehenen Ereignissen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, mir einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat mir der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Ich bin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt mir bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Ich behalte mir vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für mich. Erfolgt eine Verarbeitung mit mir nicht gehörenden Gegenständen, so erwerbe ich an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von mir gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf mein Eigentum hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, mich unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale nach Vereinbarung.
2. Ist der Käufer Verbraucher gilt folgendes: Der gegenüber dem Verbraucher angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale nach Vereinbarung.
3. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung, Vorab-Überweisung oder über den Online-Bezahlservice PayPal leisten.
4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalte ich mir vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch mich anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leiste ich für Mängel der Ware zunächst nach meiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ich bin jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen mir offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen mich innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei mir. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mir den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, bin ich lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn mir Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat mich bei der Realisierung der vertraglich vereinbarten Leistung zu unterstützen. Er hat mir alle erforderlichen Informationen, Auskünfte, Infrastrukturleistungen etc. rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat mich bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Soweit der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, gerate ich mit zeitlich nachgelagerten Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit ich zuvor die Erbringung der Mitwirkungspflicht schriftlich unter Angabe der unzureichenden Punkte gerügt habe. Die vereinbarten Termine verschieben sich in einem solchen Fall um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung.
Stelle ich fest, dass Angaben, Informationen, oder andere Mitwirkungsleistungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder sonst zur Durchführung des Vertrags nicht geeignet sind, so werde ich den Kunden darauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Mit dem Hinweis tritt die gleiche Wirkung ein, als sei die Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig erbracht.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
II. ERGÄNZUNG FÜR DEN BEREICH Druckerzeugnisse
§ 1 Geltungsbereich
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Druckerzeugnisse folgende Bestimmungen ergänzend.
§ 2 Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.
2. Filme, Digital Proofs, Druckdaten (auch Datenträger, übertragene Daten) die zur digitalen Weiterverarbeitung bestimmt sind (z.B. für Anzeigen) und Druckerzeugnisse (z.B. Beilagen) sind vom Kunden sofort und vor einer weiteren Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ich beauftragt bin, die Filme, Digital Proofs, Druckdaten oder Drucksachen direkt an einen Dritten zur weiteren Be- oder Verarbeitung zu liefern. Eine Korrekturvorlage als Zwischenerzeugnis wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden angefertigt und übermittelt.
3. Abweichungen in der Beschaffenheit des von mir verwendeten Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der einschlägigen Papier-, Pappe- oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Kunden zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunde ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Geringfügige branchenübliche Abweichungen von Farben und Qualitäten von Einbandstoffen und Papieren aller Art schliessen eine Haftung aus. Aufträge werden im Rahmen der technisch notwendigen Material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität ausgeführt. Jegliche Haftung für Mängel bei klebegebundenen Produkten in Dispersions- oder Schmelzklebung, die auf Unverträglichkeit von Papier, Klebstoff und Druckfarbe beruhen ist ausgeschlossen.
6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht meiner Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Ich bin berechtigt eine Kopie anzufertigen.
§ 3 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§ 4 Archivierung
Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von mir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
§ 5 Material des Kunden
Vom Kunden beschafftes Material, gleichwohl welcher Art, ist mir frei Haus zu liefern. Der Eingang wird ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Stellt der Kunde Papier und Karton zur Verfügung, bleiben Verpackungsmaterial und Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und der gleichen Eigentum des Lieferanten. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
§ 6 Urheberrecht
Betriebsgegenstände, die ich zur Herstellung des Vertragserzeugnisses einsetze, bleiben mein Eigentum, es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat mich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
III. ERGÄNZUNG FÜR DEN BEREICH Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung im Bereich Grafik und Web.
§ 1 Geltungsbereich
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung im Bereich Grafik und Web folgende Bestimmungen ergänzend
§ 2 Auftragsumfang
1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit, bzw Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2. Vom Kunden oder von Drittem im Auftrag des Kunden gelieferte Daten werden von mir nur auf Plausibilität überprüft.
3. Soweit nicht anders vereinbart, kann ich mich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
§ 3 Rechteübertragung, Schutzrechtsverletzung
1. Der Kunde steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrags von mir gefertigten Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden.
2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibe ich Urheber.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen gelten die §§ 69 d und e UrhG..
3. Eine weitergehende Nutzung als in Nr. 2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Über den Umfang der Nutzung steht mir ein Auskunftsanspruch zu.
4. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Ich kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
5. Ich übernehme nicht die Haftung für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ich übernehme ferner keine Gewähr dafür, dass die von mir erbrachten Leistungen nach den urheber-, marken-, geschmacksmuster-, patent- oder gebrauchsmusterrechtlichen Vorschriften schutzfähig sind. Die Klärung der hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen obliegt allein dem Kunden, der dafür auch die erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung trifft, sofern nicht im Einzelfall zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Herausgabe von Daten
Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht meinserseits keine Verpflichtung, Dateien, EDV-Technische Arbeitsmittel, Datenträger mit gespeicherten Satz- und Layoutdaten bzw. andere digitale Quellen oder sonstige Arbeitsmittel herauszugeben, die ich erstellt habe, um die eigentliche vertragsgegenständliche Leistung zu erbringen. Solche Arbeitsmittel sind nur dann herauszugeben, wenn ihre Erstellung der eigentliche Gegenstand der aufgetragenen Tätigkeit ist.
§ 5 Kennzeichnung
Ich behalte mir vor, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an meinen Arbeiten anzubringen.
§ 6 Archivierung
Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von mir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.